Rechtsprechung
OLG Rostock, 12.11.2021 - 7 U 52/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Vertrag, kein Werklohn!
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dürfen nicht abgerechnete Nachträge "nachgeschoben" werden? (IBR 2022, 556)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Einigung über die Höhe der Vergütung, kein Anspruch auf Werklohn! (IBR 2022, 609)
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 27.11.2019 - 3 O 578/18
- OLG Rostock, 03.08.2021 - 7 U 52/21
- OLG Rostock, 12.11.2021 - 7 U 52/21
- BGH, 01.06.2022 - VII ZR 885/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80
Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag
Auszug aus OLG Rostock, 12.11.2021 - 7 U 52/21
Die tragenden Gründe, die den BGH bewogen haben, die Fälligkeit im Sinne des Verjährungsrechts beim BGB-Bauvertrag an die Abnahme zu knüpfen (insbesondere der Umstand, dass anders als beim VOB-Vertrag der Auftraggeber nicht die Möglichkeit hat, die Schlussrechnung selbst aufzustellen und damit die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen, vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80, Rn. 13 der Gründe), gelten auch im vorliegenden Fall.